Impressum

Betreiber der Webseite und verantwortliche Stelle im Sinne des Telemedienrechts sowie des Medienstaatsvertrages, einschließlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) ist:

Dr. med. dent. Christian Thelen
Ordensritterstraße 2
56154 Boppard
Barrierefreier Zugang vorhanden. Parkplätze finden Sie direkt vor unserer Praxis.
Tel.: 067424990
E-Mail: info@zahnarzt-thelen.de

Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben.

In der hier präsentierten Zahnarztpraxis sind neben Herrn Dr. med. dent. Christian Thelen weitere Zahnärzte tätig. Für sämtliche tätigen Zahnärzte gilt Folgendes:

Aufsichtsbehörden:
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz
Bezirkszahnärztekammer Koblenz, Bubenheimer Bann 14, 56070 Koblenz
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Isaac-Fulda-Allee 2, 55124 Mainz

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahnarzt
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist: Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
Hauptsatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Berufsordnung für Zahnärzte in Rheinland-Pfalz, Weiterbildungsordung für Zahnärzte in Rheinland-Pfalz, Gebührentabelle 2006, Heilberufsgesetz, Zahnheilkundegesetz, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordung.
Die vorstehenden Regelungen finden sich auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz unter https://www.lzk.de/zahnaerzte/berufsrecht/
Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) und Gebührenordnung für Zahnärzte zu finden unter https://www.bzaek.de/recht/gesetze-und-verordnungen.html  
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Vertragszahnärztliche Versorgung) zu finden unter https://www.kzbv.de/richtlinien-des-g-ba.73.de.html
SGB V, Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV), Approbationsordnung für Zahnärzte (ZappO). Die vorstehenden Regelungen finden sich unter https://www.kzbv.de/gesetze-und-verordnungen.74.de.html

Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung:
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die von Patientinnen und Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern angerufen werden kann. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

 

Webdesign und Programmierung:
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